Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

die häufig gestellte Fragen über die BestAger Finanzierung

Kann ich die BestAger Finanzierung auch Online abschließen?

Selbstverständlich können wir Sie auch Online beraten und natürlich kann der Vertrag Online abgeschlossen werden

Können die Erben das Darlehen übernehmen?

Nach Ihrem Tod können die Erben bzw. Hinterbliebenen über das Darlehen frei entscheiden. Also entweder übernehmen oder zurück zahlen

Können die Erben die BestAger Finanzierung tilgungsfrei fortführen?

Innerhalb der abgeschlossenen Zinsbindung gelten die vereinbarten Vertragsbedingungen unverändert weiter, d.h. auch eine Tilgung von 0%

Kann auch ein fremdgenutztes Objekt zur Besicherung einer BestAger Finanzierung herangezogen werden?

Nein, es muss immer das eigene überwiegend selbstgenutztes Objekt zur Besicherung verwendet werden

Welche Einkünfte werden als Einkommen anerkannt?

Rentenbezüge wie Z.B. gesetzliche Renten, Renten von den betrieblichen Altersversorgungen und Renten von privaten Versicherungen, die eine lebenslängliche Garntierente aufweisen. Zahlungen aus privaten, inländischen Rentenverträgen können bei den Einkünften angerechnet werden. Einkünfte aus Kapitalanlagen und die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden ebenfalls anerkannt

Kann man eine BestAger Finanzierung mit einem KFW-Darlehen (altersgerecht umbauen) kombinieren?

Ja die BestAger Finanzierung und das KFW Darlehen muss innerhalb des maximalen Beleihungsrahmens von 40% liegen

Kann jede Immobilie beliehen werden?

Alle Immobilien in Deutschland, die selbstgenutzt werden und lastenfrei sind bzw. max. 10% ihres Wertes verschuldet sind können beliehen werden.

Ab welchem Alter kann ich das BestAger abschließen?

Das BestAger Darlehen ist für Sie ab 60 Jahre ohne maximale Altersbeschränkung konzipiert. Bei verheirateten genügt es, wenn mindestens ein Darlehensnehmer 60 Jahre oder älter ist

Ist die Altersgrenze 60 für beide beide Ehepartner erforderlich?

Nein. Mindestens einer der beiden Darlehensnehmer muss über 60 Jahre sein

Muss das Darlehen getilgt werden?

Das Darlehen muss nicht getilgt werden. Selbstverständlich ist eine Tilgung auch möglich

Welche Zinsfestschreibung ist bei BestAger möglich?

Die Zinsfestschreibung kann zwischen 5 bis 40 Jahre gewählt werden

Welche Kosten und Gebühren kommen mit dem BestAger auf die Darlehensnehmer zu?

Es fallen keine Kosten und Gebühren auf. Sie haben lediglich nur die Darlehensrate zu bezahlen

Ist die Beleihung eines Mehrfamilienhauses möglich?

Ja, wenn die Sie größere Wohneinheit selbst bewohnen. Mehr als 51% der Wohnfläche müssen eigengenutzt werden

Ist eine BestAger möglich, wenn noch Grundschulden im Grundbuch eingetragen sind aber diese nicht mehr valutieren?

Ja, wenn ein Nachweis für die Löschung vorliegt

Mindesteinnahmen?

Bei Alleinstehenden liegt die Grenze bei 1100,-€ und bei verheirateten oder unverheirateten Partnern liegt die Grenze bei 800,-€ pro Person und pro Monat

Gibt es eine maximale Darlehenssumme?

Nein. Grundsätzlich gibt es keine maximale Darlehenssumme. Man kann bis zu 40% des Wertes Ihrer Immobilie beleihen

Ist ein Pfandtausch möglich, wenn man bei einer bestehenden BestAger sich von einem EFH auf eine ETW verkleinern möchte?

Ja, die BestAger Finanzierung und das KFW Darlehen muss innerhalb des maximalen Beleihungsrahmens von 40% liegen.

Welche Darlehenshöhe ist möglich?

Sie können ein Darlehen bis zu 40% Ihres von uns festgesetzten Immobilienwertes erhalten

Wird eine Immobilie mit Erbpacht akzeptiert?

Nein. Die Immobilien, die eine Erbpachtvertrag haben, können für eine BestAger Finanzierung nicht heran gezogen werden

Werden Mieteinnahmen als Einkommen akzeptiert?

 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden ebenfalls akzeptiert

Welche Kosten und Gebühren kommen mit dem BestAger auf die Darlehensnehmer zu?

Es fallen keine Kosten und Gebühren auf. Sie haben lediglich nur die Darlehensrate zu bezahlen

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